
Ich gehe ja immer noch davon aus, das mein Kind wahrscheinlich keinen Führerschein mehr benötigen wird, weil die selbstfahrenden Autos – ob jetzt von Google, oder sonst jemandem – omnipräsent sein werden und den Verkehr komplett übernommen haben werden.
Doch bis dahin ist noch ein langer Weg (mindestens 17 Jahre!) und es sind noch einige „Kinderkrankheiten“ zu beseitigen.
Irgendwann ist immer das erste Mal – autonomes Auto von Google fährt in einen Bus
So hat ein selbstfahrendes Auto von Google Anfang Februar nun als erstes autonomes Fahrzeug von Google einen (dokumentierten) Unfall verursacht. Es hat einen öffentlichen Bus gestreift. Dabei ist das Auto aber nicht einfach in den Bus gefahren, sondern versuchte einem auf der Straße liegenden Sandsack auszuweichen und hat dann mit weniger als 2 Mph den Bus touchiert. Es ist also weit davon entfernt gewesen, Personen zu gefährden oder einen erheblichen Schaden zu verursachen. Genaueres findet sich im Polizeibericht zum Unfall.
Es ist keineswegs so, dass die autonomen Fahrzeuge von Google bisher unfallfrei gefahren sind. Doch bei allen vorherigen Unfällen, in denen ein selbstfahrendes Auto von Google involviert war, lag die Ursache des Unfalls nicht beim Google-Auto. Woher man das weiß? Nun, da es sich bei diesem Projekt um ein sehr wichtiges Forschungsprojekt handelt, werden (fast) alle Daten haarklein dokumentiert und gespeichert, so ließ sich dann auch leicht im Nachhinein ermitteln, wer Schuld an den jeweiligen Unfällen hatte.
Eine Frage bleibt
Für mich bleibt aber vor allem eine Frage bestehen: Wenn zwei selbstfahrende Autos doch einmal einen Unfall haben, wer ist dann der Schuldige? Wer kommt für Schäden und Reparaturen auf? Der Halter? Der „Fahrer“? Der Hersteller? Diese Fragen sind – vor allem in Deutschland – noch lange nicht geklärt. Nicht nur rechtlich ist eine solche Diskussion notwendig, auch für Versicherungen ist dies wichtig. Solange diese (und einige andere) Frage nicht geklärt wurde, wird es noch etwas dauern, bis wir in Deutschland selbstfahrende Autos haben. Aber vielleicht reicht es für den Nachwuchs ja doch. In 17 Jahren kann ja doch etwas geschehen…
Quelle: Mobilegeeks.de
In diesem Fall würde ich sagen müsste der für den Schaden aufkommen, der den Sandsack hat liegen lassen.
Was sich bei einer kritischen Masse von autonomen Fahrzegen dank der Sennsoren und Gesichtserkennung vermutlich sogar ganz gut rekonstruieren ließe.
Mutmaße ich jetzt einfach mal.
Als jemand der sich für einen halbwegs passablen Autofahrer hält, der von 75 Jahre alten Autos bis zu Zukunftskonzepten einiges gefahren ist, eine Menge Trainings- und Demonstrationsfahrten auf Rennstrecken mitgemacht hat und der mit einem Leih-Mercedes auf US-Highways bereits 2011 nur mit den Bordassistenten bereits 4-5 Meilen quasiautonom ohne Hände und Füße gefahren ist, sage ich:
Ich traue dem selbstfahrendem Auto _deutlich_ sicheres Fahren zu als mir selber.
Interessant wird folgende Frage:
Ein Auto fährt autonom
kommt in eine unvermeidbare Ausweichsituation, die nur folgende Ergebnisse haben kann:
– in eine Gruppe Kinder fahren
– den Kindern ausweichen und in ein Café fahren wo nicht einsehbar ist Wie viele Menschen dort sitzen
– eine Einzelperson umfahren
um das Ganze interessanter zu machen:
Die Einzelperson ist die Besitzerin des Autos, die sich gerade abholen lässt
und jetzt kommst Du 😉
Mensch Alex, du stellst hier aber Fragen. Aber genau darum geht es. Nach welchen Kriterien entscheidet das autonome Fahrzeug? Und wer haftet dann? Was meinst du?
wie gesagt – eigentlich müsste ja die Person haften, die den Unfall herbei geführt hat:
Nämlich die, die den Sandsack liegen gelassen hat.
Durch die ganzen Daten, die die Autos aufzeichnen ist vermutlich eine sehr viel genauere Rekonstruktion von Unfällen möglich und damit auch einfacher Schuld bzw Teilschuld zuzuordnen.
Und dann ist auch wieder die Fragen nach der Unfallursache zu stellen:
War die Straße kaputt?
Hatte eines der Autos eine Fehlfunktion? Dann müsste ja ganz normal die Haftpflicht des Halters haften.
Wenn es ein Konstruktionsfehler war, der Hersteller
usw.